Lebensmittelgase
CarbonicO
Die Lebensmittelindustrie kann Kohlendioxid für alle Lebensmittel verwenden. Es gibt weder eine Beschränkung der Höchstmenge noch ist dieser Zusatzstoff auf bestimmte Lebensmittelgruppen begrenzt.
Verwendet wird E 290 unter anderem für Gewürze, Verpackungen von Käseund Frischfleisch, Kaffee, Snackprodukte, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke. Kohlendioxid ist auch für die Verwendung in Bio-Lebensmitteln zugelassen.